1.2 Bewertungszwecke in der Betriebswirtschaftslehre
Der Zweck einer Unternehmensbewertung leitet sich aus dem jeweiligen Anlassfall ab. Dies bedingt auch, dass eine Unternehmensbewertung (zumeist) nicht den Zweck der „Wertfindung in der Bestimmung eines wahren objektiven Unternehmenswertes“ (Mandl/Rabel, Unternehmensbewertung, S 15) verfolgt. Denn der Wert einer Sache – bzw auch eines Unternehmens oder Anteils – ergibt sich aus ihren Eigenschaften, insbesondere aus dem Nutzen, den der (die) Inhaber aus ihr erzielen kann (können). Dieser Nutzen wird von Person zu Person unterschiedlich empfunden und somit differiert auch der Wert entsprechend von Person zu Person.