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Dokument-ID: 895996
5.2.6 Dokumentations- und Belehrungspflichten: Insiderlisten und Insidererklärungen
Führung von Insiderlisten
Zusätzlich zu den oben genannten Pflichten im Rahmen der Ad-hoc-Publizität sieht die MAR bei Entstehen von Insiderinformationen bestimmte Dokumentations- und Belehrungspflichten vor. Gemeint ist hier das Erstellen und Führen von Insiderlisten und das Einholen von Insidererklärungen jener in die Insiderlisten aufgenommenen Personen, dass sie sich der damit verbundenen Folgen bewusst sind (Art 18 MAR).