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Dokument-ID: 285834
3.4 Auswirkungen der Umwandlung bei der übertragenden Körperschaft
Umwandlungsstichtag
Unternehmensrecht
Der gesellschaftsrechtliche Umwandlungsstichtag ist identisch mit dem steuerlichen Umwandlungsstichtag, den § 8 Abs 5 UmgrStG als jenen Tag festlegt, zu dem die der Umwandlung zugrunde gelegte unternehmensrechtliche Schlussbilanz aufgestellt wird. Gesellschaftsrechtliche Grundlage für die Festlegung des Umwandlungsstichtages ist der Umwandlungsvertrag (§ 2 Abs 3 Z 2 UmwG).