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Dokument-ID: 284867
Übertragende Umwandlung
Übertragung des Vermögens einer Kapitalgesellschaft (GmbH, AG) auf einen Nachfolgerechtsträger gemäß Umwandlungsgesetz; Formen: verschmelzende und errichtende Umwandlung. Im Zuge der übertragenden Umwandlung wird das Vermögen einer Kapitalgesellschaft im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf einen „Nachfolgerechtsträger“ überführt, ohne dass es erforderlich wäre, die übertragende Kapitalgesellschaft zu liquidieren.