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Dokument-ID: 284854
Spaltung
Übertragung von Vermögen (Betriebe, Teilbetriebe, Beteiligungen oder „bloße“ Vermögensgegenstände) von einer Körperschaft auf eine oder mehrere andere Körperschaften gegen Gewährung neuer Anteile an die Gesellschafter der übertragenden Körperschaft als Gegenleistung; Übertragung des Vermögens im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf die übernehmende Gesellschaft.