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Neu Dokument-ID: 286094

Michael Petritz - Jürgen Reinold | Praxiswissen | Fachbeitrag

5.3.2 Zuständige Behörde

Zusammenschlussstichtag: Zuständige Behörde

Die Anmeldung bzw Meldung des Zusammenschlusses erfolgt:

  • Beim Firmenbuchgericht, wenn
    • durch den Zusammenschluss eine eintragungspflichtige Personengesellschaft durch Sachgründung neu entsteht oder
    • bei Neueintritt eines weiteren Gesellschafters in eine bereits eingetragene Personengesellschaft.

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