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Michael Petritz - Jürgen Reinold - Ernst Komarek - Christian Gattringer - Stanislava Doganova | Praxiswissen | Fachbeitrag

4.2.3 Übernehmende Körperschaft

Anwendungsvoraussetzungen: Übernehmende Körperschaft

Als übernehmende Körperschaft kommen gem § 12 Abs 3 UmgrStG infrage (UmgrStR 2002, Rz 647):

  • Unbeschränkt steuerpflichtige Kapitalgesellschaften – AG und GmbH (KStR 2013, Rz 9 ff) und Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften (KStR 2013, Rz 13 ff)
  • Ausländische Körperschaften, die inländischen Kapitalgesellschaften oder Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften vergleichbar und in einem DBA-Partnerstaat ansässig sind
  • EU-Gesellschaften, das sind andere ausländische Gesellschaften eines Mitgliedstaates der Europäischen Union, die die im Anhang zum UmgrStG vorgesehenen Voraussetzungen des Art 3 der Richtlinie 2009/133/EG des Rates vom 19.10.2009, ABl Nr L 310 vom 25.11.2009 in der jeweils geltenden Fassung (siehe Anhang zum UmgrStG) erfüllen.

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