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Autoren von KPMG (Kanzleiteam) - Albert Scherzer - Stanislava Doganova | Praxiswissen | Fachbeitrag

7.3 Urkundenbegriff

Zum Urkundenbegriff des GebG

Voraussetzung für die Gebührenpflicht ist die Errichtung einer Urkunde als schriftliches Beweismittel über das zustande gekommene Rechtsgeschäft. Die Gebührenpflicht des Rechtsgeschäfts entsteht mit Errichtung der Urkunde. In Einzelfällen kann die Gebührenpflicht aber auch ohne Urkunde oder durch eine so genannte Ersatzbeurkundung ausgelöst werden (§ 15 Abs 1 und § 16 Abs 1 GebG).

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