3 Verhandlungsphase
Vertraulichkeits- und Geheimhaltungsvereinbarungen
Geheimhaltungsvereinbarungen
Das wechselseitige Vertrauen der Verhandlungspartner ist eine wesentliche Voraussetzung für das Gelingen der Transaktion. Dennoch ist es selbstverständlich, dass in Anbetracht des Umstandes, dass während der Verhandlungsphase den Interessenten wesentliche Unternehmensdaten zur Verfügung gestellt werden, Vertraulichkeits- und Geheimhaltungsvereinbarungen abgeschlossen werden müssen. Obwohl Verstöße dagegen (ebenso wie der Eintritt eines tatsächlichen Schadens) praktisch nur schwer beweisbar sind, haben sie einen abschreckenden Effekt, vor allem dann, wenn sie durch adäquate Konventionalstrafen abgesichert werden.