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Dokument-ID: 895994
5.2.5 Directors’ Dealings
Der Emittent ist verpflichtet, sämtliche seiner Führungskräfte von ihren Verpflichtungen in Bezug auf Eigengeschäfte iSd Art 19 MAR schriftlich in Kenntnis zu setzen und eine Liste der Personen, die Führungsaufgaben wahrnehmen, sowie der Personen, die zu diesen in enger Beziehung stehen, zu erstellen und zu führen.