1.8.1 Allgemeines
Die Arbeitnehmerbeteiligung ist in dem zweiten europäischen Rechtsakt, der Richtlinie 2001/86/EG des Rates vom 8.10.2001 zur Ergänzung des Statutes der SE hinsichtlich der Beteiligung der Arbeitnehmer, geregelt. Diese schafft zwar kein einheitliches europäisches Mitbestimmungsmodell, gewährleistet jedoch grenzüberschreitende Informations- und Konsultationsverfahren für alle Fälle der Gründung einer SE sowie, sofern bei den an der Gründung beteiligten Gesellschaften Mitbestimmungsrechte bereits bestehen, deren grundsätzliche Erhaltung.