3.2.1 Informationsbeschaffung
Die Ermittlung künftiger finanzieller Überschüsse lässt sich idR aus der Fortführung des Unternehmens sowie aus der Veräußerung von etwaigem nicht betriebsnotwendigen Vermögen ableiten. Es reicht nicht, nur die in der Vergangenheit erzielten Gewinne und Cashflows heranzuziehen und diese einer einfachen Fortschreibung zu unterwerfen „Denn werden nur geringfügige Adaptierungen der Vergangenheitswerte vorgenommen, wird letztlich vom nicht plausiblen Szenario einer in Zukunft faktisch unveränderten Fortführung des Unternehmens in einem ebenfalls kaum veränderten Umfeld ausgegangen.“