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Dokument-ID: 286770
7.2.12 Auswirkungen einer verhältniswahrenden Spaltung bei den Anteilsinhabern
Im Zuge einer Handelsspaltung erfolgt eine Vermögensübertragung auf Ebene von Körperschaften. Die Gegenleistung für die Vermögensübertragung wird jedoch grundsätzlich nicht der übertragenden Körperschaft, sondern deren Gesellschaftern gewährt. Bei den Gesellschaftern der spaltenden Gesellschaft kommt es aus dem Blickwinkel des Umgründungssteuerrechts mit dem Beginn des dem Spaltungsstichtages folgenden Tages zu einem Anteilstausch.