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Michael Petritz - Jürgen Reinold - Albert Scherzer | Praxiswissen | Fachbeitrag

2.2.2 Grenzüberschreitende Verschmelzung von in unterschiedlichen Mitgliedstaaten gegründeten AG

Die gesellschaftsrechtliche Zulässigkeit grenzüberschreitender Verschmelzungen unter Beteiligung österreichischer Körperschaften ergibt sich innerstaatlich seit 08.10.2004 aus der unmittelbar anwendbaren Verordnung (EG) Nr 2157/2001 des Rates über das Statut der Europäischen Gesellschaft (Société Europeen – SE), ABl L 294/1 ff (SE-VO), und des Bundesgesetzes über das Statut der Europäischen Gesellschaft Societas Europaea (SE), BGBl Nr I 67/2004. Auf eine solche grenzüberschreitende Verschmelzung ist im Grundsatz Art I UmgrStG anzuwenden.

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