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Dokument-ID: 285887
3.8 Verschmelzende Umwandlung – Umwandlung durch Übertragung des Unternehmens auf den Hauptgesellschafter
Im Wesentlichen gleicht die verschmelzende Umwandlung der Verschmelzung. Der Hauptunterschied besteht darin, dass bei der Verschmelzung zur Aufnahme die beteiligten Gesellschaften Kapitalgesellschaften sind. Bei der verschmelzenden Umwandlung ist hingegen nur die übertragende Gesellschaft eine Kapitalgesellschaft, diese wird auf den Hauptgesellschafter übertragen.