Neu
Dokument-ID: 407582
3.5.9 Verlustabzug
Auswirkungen bei den Rechtsnachfolgern: Verlustabzug
Verluste der übertragenden Körperschaft
Voraussetzungen für Verlustübergang
Verluste der übertragenden Körperschaft, die bis zum Verschmelzungsstichtag entstanden und noch nicht verrechnet sind, gehen nach § 10 UmgrStG iVm § 4 Z 1 UmgrStG ab dem dem Umwandlungsstichtag folgenden Veranlagungszeitraum grundsätzlich auf die Rechtsnachfolger über, wenn