7.2.7 Auswirkungen der Spaltung bei der spaltenden Körperschaft
Spaltungsstichtag
Unternehmensrecht
Unternehmensrechtlich kann der Stichtag der Schlussbilanz maximal neun Monate vor der Anmeldung der Umwandlung zur Eintragung in das Firmenbuch liegen. Die Neun-Monats-Frist ist eine materiellrechtliche Frist, sodass die Anmeldung beim zuständigen Firmenbuchgericht spätestens am letzten Tag dieser Frist einlangen muss. Innerhalb dieser Neun-Monats-Frist ist der Spaltungsstichtag grundsätzlich frei wählbar. In der Praxis wird aus Zeit- und Kostengründen jedoch häufig der letzte Jahresabschlussstichtag als Spaltungsstichtag herangezogen, da in diesem Fall die Regelbilanz als Schlussbilanz dient.