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Dokument-ID: 286406
5.4.3 Die Gegenleistung – Gesellschafterrechte an der übernehmenden Personengesellschaft
Der Übertragende erhält für den Zusammenschluss eine Gegenleistung, die ausschließlich in der Gewährung von Gesellschafterrechten an der übernehmenden Personengesellschaft besteht.