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Dokument-ID: 290302
2.3.1 Unbeschränkte Steuerpflicht
Rechtsvorschriften des Sitzstaates
Als von der SE-VO nicht erfasster Bereich sind steuerliche Fragen entsprechend Art 9 Abs 1 lit c ii) SE-VO nach jenen Rechtsvorschriften zu beurteilen, die auf eine nach dem jeweiligen Recht des Sitzstaates gegründete nationale AG anzuwenden sind.