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Dokument-ID: 285215
4.1 Allgemeines
Im Zeitpunkt der Übergabe des Unternehmens können Zivilverfahren anhängig sein, die einzelne Gegenstände oder Rechte des übertragenen Unternehmens(teiles) betreffen. Es stellt sich die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen der Unternehmenserwerber – abhängig von der konkreten Ausgestaltung des Unternehmenserwerbes (Gesamtrechtsnachfolge, Einzelrechtsnachfolge) – in die verfahrensrechtliche Stellung des Veräußerers eintritt.