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Dokument-ID: 282604
6.4 Mängel und Mängelgruppen
Als Mängel kommen Anteilsmängel (das sind Mängel, die darin begründet liegen, dass das Mitgliedschaftsrecht als solches hinter der vertraglichen Vereinbarung zurückbleibt) und Mängel mit Unternehmensbezug (das sind Mängel, die ihren Grund in der nicht vertragskonformen Beschaffenheit des Unternehmens haben) infrage.