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Dokument-ID: 1016176
3 Versicherungsschutz von Immaterialgüterrechten beim Unternehmenskaufvertrag
Untersucht werden soll im Folgenden konkret die Möglichkeit, Ansprüche, sei es seitens Dritter oder seitens der am Kaufvertrag beteiligten Parteien, bei Verletzung von Immaterialgüterrechten (gewerblichen Schutzrechten), beim Versicherer geltend zu machen, entweder durch Versicherungsschutz im Zuge der Unternehmenstransaktion andererseits oder sonstige Versicherungslösungen.