Abschleppkosten
Die Kosten für die Entfernung und Aufbewahrung von Kraftfahrzeugen unterscheiden sich jeweils nach der Art des Fahrzeuges und dem Aufwand. In Ausnahmefällen kann ein Fahrzeug auch ohne Entstehen von Kosten für den Zulassungsbesitzer oder die Zulassungsbesitzerin abgeschleppt werden. Im Folgenden wird die Höhe der Abschleppkosten und Verwahrungskosten für das Bundesland Wien (Stand: Februar 2019) dargestellt:
Abschleppkosten von Fahrzeugen mit und ohne Kennzeichen:
Art des Fahrzeuges – Kosten für die Entfernung – Zuschlag für Fahrzeuge, wenn deren Entfernung ohne Kennzeichen erfolgte
- Motorräder und Motorfahrräder (EUR 264,–) (EUR 71,–)
- Motorräder mit Beiwagen, Motordreiräder (EUR 264,–) (EUR 71,–)
- Personen- und Kombinationskraftwagen, mehrspurige Kleinkrafträder (EUR 264,–) (EUR 71,–)
- Lastkraftwagen, Kleinbusse, Sonderkraftfahrzeuge und Arbeitsmaschinen bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 2.500 Kilogramm (EUR 264,–) (EUR 71,–)
- Einachsanhänger und Anhängewagen bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 750 Kilogramm (EUR 264,–) (EUR 71,–)
- Fahrräder (EUR 65,–) (–)
Kosten für die Verwahrung abgeschleppter Fahrzeuge:
Art des Fahrzeuges – Verwahrkosten pro Tag – Zuschlag für Fahrzeuge, wenn deren Entfernung ohne Kennzeichen erfolgte
- Fahrräder, Motorräder und Motorfahrräder (EUR 7,–) (–)
- Motorräder mit Beiwagen, Motordreiräder (EUR 9,–) (–)
- Personen- und Kombinationskraftwagen, mehrspurige Kleinkrafträder (EUR 10,–) (EUR 5,–)
- Einachsanhänger und Anhängewagen bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 750 Kilogramm (EUR 10,–) (–)
- Lastkraftwagen, Kleinbusse, Sonderkraftfahrzeuge und Arbeitsmaschinen bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 2.500 Kilogramm (EUR 23,–) (EUR 5,–)
- Lastkraftwagen, Autobusse, Kleinbusse, Sonderkraftfahrzeuge und Arbeitsmaschinen ab einem zulässigen Gesamtgewicht von 2.500 Kilogramm (EUR 40,–) (EUR 5,–)
- Anhängewagen ab einem zulässigen Gesamtgewicht von 750 Kilogramm (EUR 28,–)
Es besteht auch die Möglichkeit, gegen den Kostenbescheid das Rechtsmittel der Vorstellung zu ergreifen.