© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at


drucken

Neu Dokument-ID: 1012408

Karin Zahiragic | Praxiswissen | Fachbeitrag

1.3.1 Kennzeichen

Es gilt grundsätzlich die Regel, dass für jedes Kraftfahrzeug und jeden Anhänger bei der Zulassung ein eigenes Kennzeichen, bei der Bewilligung von Überstellungsfahrten ein eigenes Überstellungskennzeichen nach § 48 Abs 1 KFG 1967 zuzuweisen ist. Außer dem zugewiesenen Kennzeichen darf jedoch auch ein zweites, noch nicht für ein anderes Fahrzeug zugewiesenes Kennzeichen, ein Deckungskennzeichen zugewiesen werden für Fahrzeuge:

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Verkehrsrecht in unserem Shop! Zum Shop