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Dokument-ID: 677942
1.5 Haftpflichtversicherung für Kraftfahrzeuge und Anhänger
Die gesetzlichen Grundlagen für die Haftpflichtversicherung befanden sich zunächst in den §§ 59 bis 63 KFG 1967 und § 16 Gefahrgutbeförderungsgesetz – Straße (GGSt) und wurden schließlich aus rechtssystematischen, ordnungs- und wirtschaftspolitischen Gründen in das KHVG 1987 übernommen (vgl Novak, Österreichisches Straßenverkehrsrecht, 65. Lfg zu § 59 KFG 1967). Zum KHVG 1987 siehe Punkt 2.