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Neu Dokument-ID: 1139390

Karin Zahiragic | Praxiswissen | Fachbeitrag

3.11 Digitaler Dokumentennachweis

Der Inhaber eines E-ID (§§ 4 ff E-GovG), der über einen Scheckkartenführerschein verfügt und die für den digitalen Dokumentennachweis zur Verfügung gestellte Applikation nutzt und damit den Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes oder der Straßenaufsicht eine Kontrolle des Führerscheines über Dateneinsicht in das Führerscheinregister ermöglicht, ist gem § 15a FSG von der Verpflichtung gem § 14 Abs 1 FSG, den Führerschein mitzuführen, auf Fahrten in Österreich befreit. Ist die Dateneinsicht aufgrund von Problemen des mobilen Gerätes der kontrollierten Person nicht möglich, so ist das wie ein Nichtmitführen des Führerscheines zu behandeln.

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