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Dokument-ID: 1077212
1.4 Europäisches Mahnverfahren
In der Praxis spielt im Verkehrsrecht das Europäische Mahnverfahren nur eine untergeordnete Rolle, wenn man Klage gegen den ausländischen Lenker oder/und Zulassungsbesitzer erheben will. In den meisten Fällen wird der Verband der Versicherungsunternehmen Österreichs mit Sitz in 1030 Wien, Schwarzenbergplatz 7, auf Beklagtenseite eintreten.