Neu
Dokument-ID: 677543
1.2.3 Kraftfahrzeug
Der Begriff des Kraftfahrzeuges ist gem § 2 Abs 2 erster Satz EKHG iSd KFG 1957 auszulegen. Gem § 2 Abs 1 Z 1 KFG ist ein Kraftfahrzeug ein zur Verwendung auf Straßen bestimmtes oder auf Straßen verwendetes Fahrzeug, das durch technisch freigemachte Energie angetrieben wird und nicht an Gleise gebunden ist, auch wenn seine Antriebsenergie Oberleitungen entnommen wird.