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Dokument-ID: 1026122
2.5 Einschätzung von Schmerzen
Die körperliche Integrität einer Person stellt ein zentrales Schutzgut des österreichischen Privatrechts dar.
Die fehlende Objektivierbarkeit von Schmerzen und die Unmöglichkeit der Schmerzmessung veranschaulichen sogleich die Schwierigkeit bei der Schmerzeinschätzung aus medizinischer Sicht.