1.2.1 Unfall
Ein Unfall ist ein von außen her plötzlich einwirkendes schädigendes Ereignis (Koziol, Haftpflichtrecht II 424), welches unter Umständen auch durch ein völlig unerwartetes, von einem Motor ausgehendes knallartiges Geräusch, wodurch Tiere zum Scheuen oder sonst zu panikartigen atypischen Reaktionen veranlasst werden, ausgelöst sein kann (vgl SZ 65/111 = ZVR 1993/65; RS0058130). Auch die vorsätzliche Schädigung eines anderen Verkehrsteilnehmers gilt als Unfall im Sinne des EKHG (vgl 7 Ob 14/83).