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Dokument-ID: 678180
3.4.2 Begleitende Maßnahmen
Bei Entziehung oder Einschränkung einer Lenkberechtigung kann die Behörde gem § 24 Abs 3 FSG begleitende Maßnahmen (zB Nachschulung) oder das Beibringen eines amtsärztlichen Gutachtens anordnen. Dies erfolgt entweder im Bescheid, in dem die Entziehung oder Einschränkung ausgesprochen wird, oder in einem gesonderten Bescheid parallel zum Entziehungsbescheid.