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Dokument-ID: 677757
4 Bevorzugte Straßenbenützer
Aus den verschiedensten Gründen ist es nötig, gewisse Fahrzeug- oder Personengruppen von den allgemeinen Verkehrsregeln auszunehmen. Es soll dadurch zum Beispiel ihre Sicherheit gewährleistet werden (siehe Kinder, Züge von Straßenbenützern) oder aber die Nichteinhaltung der Regeln ist aus Gründen des Allgemeinwohls nötig (Einsatzfahrzeuge, Fahrzeuge des Straßendienstes).