2.7.2 Die FIS-Regeln
Die von verschiedenen Institutionen und Autoren ausgearbeiteten Verhaltensvorschriften für Skifahrer wie die Bestimmungen des „Pistenordnungsentwurfs des Österreichischen Kuratoriums für alpine Sicherheit“ (POE-Regeln) oder die FIS-Regeln sind keine gültigen Rechtsnormen, insbesondere auch nicht Gewohnheitsrecht. Als Zusammenfassung der Sorgfaltspflichten, die bei der Ausübung des alpinen Skisports im Interesse aller Beteiligten zu beachten sind, und bei der Anwendung des allgemeinen Grundsatzes, dass sich jeder so verhalten muss, dass er keinen anderen gefährdet, kommt diesen Regeln jedoch erhebliche Bedeutung zu (RIS-Justiz RS0023410, RS0023793). Betrachtet man die FIS-Regeln insgesamt, zeigt sich, dass diese auf „Trainingsrennen“ ihrer Natur nach überwiegend nicht anwendbar sind (OGH vom 09.10.2006, 3 Ob 24/06k).