Neu
Dokument-ID: 707698
2.1.3 Die Rechtswidrigkeit
Rechtfertigungsgründe sind grundsätzlich auch bei einem Fahrlässigkeitsdelikt gegeben, im Verkehrsstrafrecht jedoch äußerst selten anwendbar. So reicht etwa das bloße Mitfahren im Fahrzeug eines Betrunkenen zur Annahme einer konkludenten Einwilligung des Mitfahrenden in eine Gefährdung seiner körperlichen Sicherheit nicht aus. • [Fußnote: Vgl OGH 29.10.1981, 12 Os 169/81.]