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Dokument-ID: 981366
3.2.5 Rechtsschutz bei Anonym- und Organstrafverfügungen
Anonymverfügungen und Organstrafverfügungen bilden Rechtsakte „sui generis.“ Dies hat zur Folge, dass gem § 49a Abs 6 ivm § 50 Abs 6 VStG gegen Anonymverfügungen und Organstrafverfügungen die Erhebung eines Rechtsmittels ausgeschlossen ist.