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Dokument-ID: 677931
1.2 Anwendungsbereich des KFG 1967
Das KFG 1967 ist auf Kraftfahrzeuge und Anhänger anzuwenden, die auf Straßen mit öffentlichem Verkehr verwendet werden, und auf den Verkehr mit diesen Fahrzeugen auf solchen Straßen (§ 1 Abs 1 KFG 1967).