Neu
Dokument-ID: 765910
3.1.9 Die drei Arten der Verjährung
Obwohl ein Tatbestand unter allen Voraussetzungen der Strafbarkeit erfüllt wurde, ist der Strafanspruch des Staates nicht zeitlich unbeschränkt. Es wird unterschieden zwischen der Verfolgungsverjährung, der Strafbarkeitsverjährung und der Vollstreckungsverjährung.