7.18 Lohnfortzahlung und Schadenersatz
Den sog „Lohnfortzahlungsfällen“ liegt ein Sachverhalt zugrunde, in welchem ein Dienstnehmer infolge einer Schädigung arbeitsunfähig wird. Hat der Dienstgeber kraft gesetzlicher oder vertraglicher Bestimmungen den Lohn weiterzuzahlen, liegt eine Schadensverlagerung vom verletzten Dienstnehmer auf den Dienstgeber vor.
Im Fall der Lohnfortzahlung gem § 8 AngG kommt es zu einer bloßen Schadensverlagerung. Die Ersatzpflicht des Schädigers wird durch die Lohnfortzahlung nicht ausgeschlossen. Der Ersatzanspruch gegen den Schädiger geht analog § 1358 ABGB, § 67 VersVG mit der Lohnfortzahlung auf den Dienstgeber über. Dieser hat Anspruch auf Ersatz nicht nur des Bruttolohns, sondern auch der Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung (RIS-Justiz RS0043287).