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Dokument-ID: 845518
4.4 Normverbrauchsabgabe (NOVA)
Die rechtliche Grundlage für die Normverbrauchsabgabe bildet das Normverbrauchsabgabegesetz (kurz: NoVAG 1991). Die Normverbrauchsabgabe ist eine einmalige Abgabe, die bei der erstmaligen Zulassung von Kraftfahrzeugen zum Verkehr im Inland, zu entrichten ist (§ 1 Z 3 NoVAG).