3.11 Überholverbote
Für die Frage, ob ein Überholvorgang zulässig ist oder nicht, ist der Zeitpunkt des Beginns des Überholverganges maßgeblich. Wird ein entgegenkommender Fahrer zu einem Bremsvorgang oder Richtungswechsel gezwungen, ist bereits von einer Behinderung iSd § 16 Abs 1 lit a auszugehen.
Die Überholverbote gem § 16 StVO verfolgen zum einen den Zweck, das Überholen gefahrloser zu gestalten, zum anderen das Entstehen der Schäden zu verhindern und zu reduzieren, die beim Überholvorgang auftauchen können.