6 Benützung von Fahrrädern und Motorfahrrädern
Benützung von Fahrrädern
Der Lenker eines Fahrrades muss mindestens zwölf Jahre alt sein. Kinder unter zwölf Jahren dürfen ein Fahrrad nur unter Aufsicht einer Person lenken, die das 16. Lebensjahr vollendet hat. Von dieser Bestimmung nicht umfasst sind Kinder, die eine behördliche Bewilligung zum Lenken eines Fahrzeugs (Radfahrausweis) erlangt haben. Dieser wird von der Behörde auf Antrag der gesetzlichen Vertreter des Kindes ausgestellt, wenn das Kind das 10. Lebensjahr vollendet hat, die erforderliche körperliche und geistige Eignung sowie Kenntnisse der straßenpolizeilichen Vorschriften besitzt.