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Karin Zahiragic - Anna Sophie Dalinger | Praxiswissen | Fachbeitrag

2.7.3 FIS-Regeln für Langläufer

Regel 1: Rücksichtnahme auf die anderen

Jeder Langläufer muss sich so verhalten, dass er keinen anderen gefährdet oder schädigt.

Auch auf Loipen gelten die FIS‑Regeln als Verkehrsnormen im oben dargestellten Sinn; sie konkretisieren die Sorgfaltsanforderungen (RS0023410; RS0023793).

Regel 2: Signalisation, Laufrichtung und Lauftechnik

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