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Dokument-ID: 845528
1.3.7 Beweislastverteilung
In Haftpflichtprozess hat der Geschädigte die Kausalität und das Vorliegen des Schadens zu beweisen. Die Rechtsfigur des Anscheinsbeweises und die freie richterliche Schadensfestsetzung gem § 273 ZPO schaffen Beweiserleichterungen.