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Karin Zahiragic | Praxiswissen | Fachbeitrag

5.2 Hochentwickelte Fahrerassistenzsysteme

Seit 06.07.2022 müssen mit den folgenden hochentwickelten Fahrerassistenzsystemen ausgerüstet sein:

  • Intelligenter Geschwindigkeitsassistent
  • Vorrichtung zum Einbau einer alkoholempfindlichen Wegfahrsperre
  • Warnsystem bei Müdigkeit und nachlassender Aufmerksamkeit des Fahrers
  • Hochentwickeltes Warnsystem bei nachlassender Konzentration des Fahrers
  • Notbremslicht
  • Rückfahrassistent und
  • Ereignisbezogene Datenaufzeichnung

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