© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at


drucken

Neu Dokument-ID: 845516

Karin Zahiragic - Anna Sophie Dalinger | Praxiswissen | Fachbeitrag

2.6.2 Reinigung von Gehsteigen

Gem § 93 Abs 1 StVO haben alle Liegenschaftseigentümer die Pflicht, dafür Sorge zu tragen, dass dem öffentlichen Verkehr dienende Gehsteige und Gehwege entlang der Liegenschaft in einer Entfernung von nicht mehr als drei Meter in der Zeit von 6:00 Uhr bis 22:00 Uhr von Schnee und Glatteis Salz gestreut wird.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Verkehrsrecht in unserem Shop! Zum Shop