6.3 Aktuelle Judikatur und die Erfordernisse eines neuen Berechnungsweges
Die Judikatur zum merkantilen Minderwert hat sich in den letzten Jahren in Österreich, ebenso wie in Deutschland, insofern gewandelt, als die strengen Voraussetzungen für das Vorliegen einer Wertminderung teilweise herabgesetzt wurden. So zeigt sich, dass von den starr vorgegebenen Voraussetzungen der Vorschadenfreiheit und Besitzeranzahl sowie der Alters- und Laufleistungsbegrenzung vermehrt abgerückt wird, weshalb die herkömmlichen Formeln zur Berechnung der Wertminderungsbeträge („Sacher-Wielke“ und „Formel des Versicherungsverbandes“) in der Praxis korrigiert werden.