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Dokument-ID: 1195045
5.7 Rückerstattung der Beförderungspreise
Beförderungspreise können auf Verlangen unter den nachfolgenden Voraussetzungen rückerstattet werden:
- Wenn eine Fahrt entfällt bzw vorzeitig durch das Verkehrsunternehmen abgebrochen wird, oder ein Fahrgast in ein von einem Bediensteten des Verkehrsunternehmens als vollbesetzt bezeichnetes Fahrzeug nicht aufgenommen werden kann, wird ihm der bereits entrichtete Beförderungspreis bzw der auf die nicht zurückgelegte Strecke entfallende Betrag rückerstattet
- Falls ein Fahrgast von der Fahrt zurücktritt, kann der Beförderungspreis nach Abzug einer Stornogebühr rückerstattet werden
- Bei der Rückerstattung des Beförderungspreises für ermäßigte Fahrkarten werden die bereits zurückgelegten Fahrten zum vollen Fahrpreis angerechnet
- Im Fall der Unmöglichkeit der Mitbeförderung von Reisegepäck bei einer Fahrt, die der Fahrgast bereits eine Fahrkarte gelöst hat, kann der Beförderungspreis zurückerstattet werden