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Dokument-ID: 1118419
1.1 Überblick
Das Kraftfahrliniengesetz (KflG) regelt die Fragen im Zusammenhang mit der regelmäßigen Beförderung von Personen mit Kraftfahrzeugen durch Personenkraftverkehrsunternehmer in einer bestimmten Verkehrsverbindung, wobei Fahrgäste an vorher festgelegten Haltestellen aufgenommen und abgesetzt werden.