© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at


drucken

Neu Dokument-ID: 981338

Karin Zahiragic | Praxiswissen | Fachbeitrag

3.10 Ausstellung eines neuen Führerscheins

Ein neuer Führerschein darf nach § 15 FSG unabhängig vom Wohnsitz des Antragstellers auf Antrag von jeder Führerscheinbehörde in Österreich ausgestellt werden. Hat ein Besitzer eines österreichischen Führerscheins seinen Wohnsitz in einen Nicht-EWR-Staat verlegt, so ist ein neuer Führerschein von der letzten Ausstellungsbehörde auszustellen. Ein neuer vorläufiger Führerschein darf formlos, kostenfrei und ohne Antrag unabhängig vom Wohnsitz der betreffenden Person von jeder Führerscheinbehörde in Österreich bei Vorliegen besonderer Voraussetzungen ausgestellt werden. Die Gültigkeitsdauer des neuen vorläufigen Führerscheines darf jedoch nicht länger als die des zuvor ausgestellten Führerscheines sein.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Verkehrsrecht in unserem Shop! Zum Shop