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Dokument-ID: 677688
1.2 Vertrauensgrundsatz
Ein wichtiges Prinzip und die Grundlage des Verhaltens im Straßenverkehr ist der Vertrauensgrundsatz, geregelt in § 3 StVO. Er besagt, dass ein Verkehrsteilnehmer darauf vertrauen darf, dass auch die anderen Verkehrsteilnehmer grundsätzlich die maßgeblichen Verkehrsregeln kennen und befolgen. Ein Verkehrsteilnehmer darf trotzdem nicht blind auf ein vorschriftsmäßiges Verhalten vertrauen und ist weiterhin verpflichtet, sich im Verkehr rücksichtsvoll zu verhalten.